Behauptung: Förderungen und Bürgergeld gehören abgeschafft“
Fakt: Es entstehen dabei mehrere Falschbehauptungen und gefährliche Entscheidungen.
Kleiner Teil der Bürgergeldempfangenen sind Totalverweigerer
Von den insgesamt 393.8904 leistungsberechtigten in 2023 [Q1] erhielten 191.016 Kürzungen aufgrund von Nicht-Erscheinen bei Terminen (rund 4,85 %). [Q2] Zudem wurden 15.774 Minderungen (rund 0,4 %) aufgrund einer totalen Weigerung gegenüber der Neuaufnahme von Arbeit ausgesprochen. [Q2]
Geht man davon aus, dass 50 % dieser Beziehenden in Partnerschaft leben und die andere Hälfte allein, sind dies Regelsatz 534,50 € [Q3] plus Wohnung à 400 € [Q4], welche der Hälfte der Personen erstattet wird. Kommt man auf rund geschätzte 11,6 Millionen € Ausgaben, welche ein Bruchteil der Staatskassen ausmachen und ein Investment ins Stadt- und Gesellschaftsbild darstellen.
Rechnung: (15774 * 534,50 €) + ((15774 / 2) * 400 €) = 11.586.003 €
Q1 Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, Seite 17 [Quelle]
Q2 Bundesagentur für Arbeit: Leistungsminderungen in der Grundsicherung steigen in 2023 [Quelle]
Q3 Bürgergeld-Tabelle 2025: Wie viel Geld bekomme ich? [Quelle]
Q4 Bezug von Bürgergeld: Was wird vom Jobcenter bezahlt? [Quelle]